Staplerschein

Jährliche Unterweisung
Staplerfahrerschulung bei Günsel Fördertechnik

Jährliche Unterweisungen

Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1 §4

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist das Fahr- und Steuerpersonal trotz erfolgter Ausbildung mindestens einmal jährlich zu unterweisen! Dies ist auch durch die Berufsgenossenschaft, in der DGUV-Vorschrift 1 §4 Abs. 1 festgelegt und hat mit einer schriftlichen Dokumentation zu erfolgen.
Jährliche Unterweisungen dienen der Gefahrenvorbeugung durch Wissensauffrischung. Aufgabe ist, Wissenslücken zu schließen und den Kenntnisstand zu aktualisieren. Ziel ist nicht nur die Optimierung der eigenen Leistung, sondern auch die Betriebs-und Qualitätssicherung. Die Teilnehmer sollen für die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sensibilisiert werden und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kennen.

Inhalte

  • Wichtige Rechtsvorschriften für Betriebe und Staplerfahrer/Hubarbeitsbediener
  • Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften mit
  • Durchführungsanweisungen nach DGUV Vorschrift 1
  • Unfallverhütungsvorschriften Flurförderzeuge nach
  • DGUV Vorschrift 068

Dauer: 2 Stunden
Teilnehmerzahl: nach Absprache
Schulungsort: Poststraße 25, 04158 Leipzig
Gruppenpreise und Schulungen vor Ort sind nach Absprache möglich.
Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an!

Allgemeine Informationen für die Teilnehmer


  • Anmeldung
    Die Teilnahme kann nur mit vorheriger Anmeldung erfolgen.
  • Sprache
    Alle Ausbildungen werden ausschließlich in deutscher Sprache gehalten. Kenntnisse im Lesen und Verstehen der deutschen Sprache sind Voraussetzungen.
  • Kleidung
    Für die praktische Ausbildung sind Sicherheitsschuhe sowie wetterentsprechende Kleidung erforderlich, da die Ausbildung teilweise im Freien (Ausnahme: Abseiltraining) durchgeführt wird.
  • Sicherheitsschuhe
    Bitte tragen Sie während der Ausbildung Ihre Sicherheitsschuhe.
  • Mindestalter
    Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 18 Jahre.
  • Ausnahme Mindestalter
    Nach DGUV-Grundsatz-308-008 dürfen Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren an der Ausbildung teilnehmen und Geräte bedienen, wenn die Maßnahme den berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken dient und unter fachlicher Aufsicht erfolgt.
  • Alkohol/Drogen
    Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol und Drogen nicht gestattet ist. Bei Verstoß wird der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen.
  • Arbeitsschutzanweisungen
    Die Arbeitsschutzanweisungen der Ausbilder sind unbedingt zu befolgen. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen können einen Ausschluss oder Abbruch der Ausbildung für den Teilnehmer bedeuten.
  • Ausbildungszertifikat
    Jeder Teilnehmer erhält zum Lehrgangsabschluss nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung eine Urkunde. Darüber hinaus bekommen die Teilnehmer/innen der Ausbildung zum Staplerfahrer - einen gültigen „Fahrausweis für Flurförderzeuge“.

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