Staplerschein
Jährliche Unterweisung
Jährliche Unterweisungen
Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1 §4
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist das Fahr- und Steuerpersonal trotz erfolgter Ausbildung mindestens einmal jährlich zu unterweisen! Dies ist auch durch die Berufsgenossenschaft, in der DGUV-Vorschrift 1 §4 Abs. 1 festgelegt und hat mit einer schriftlichen Dokumentation zu erfolgen.
Jährliche Unterweisungen dienen der Gefahrenvorbeugung durch Wissensauffrischung. Aufgabe ist, Wissenslücken zu schließen und den Kenntnisstand zu aktualisieren. Ziel ist nicht nur die Optimierung der eigenen Leistung, sondern auch die Betriebs-und Qualitätssicherung. Die Teilnehmer sollen für die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sensibilisiert werden und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kennen.
Inhalte
- Wichtige Rechtsvorschriften für Betriebe und Staplerfahrer/Hubarbeitsbediener
- Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften mit
- Durchführungsanweisungen nach DGUV Vorschrift 1
- Unfallverhütungsvorschriften Flurförderzeuge nach
- DGUV Vorschrift 068
Dauer: 2 Stunden
Teilnehmerzahl: nach Absprache
Schulungsort: Poststraße 25, 04158 Leipzig
Gruppenpreise und Schulungen vor Ort sind nach Absprache möglich.
Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an!
Allgemeine Informationen für die Teilnehmer
- Anmeldung
Die Teilnahme kann nur mit vorheriger Anmeldung erfolgen. - Sprache
Alle Ausbildungen werden ausschließlich in deutscher Sprache gehalten. Kenntnisse im Lesen und Verstehen der deutschen Sprache sind Voraussetzungen. - Kleidung
Für die praktische Ausbildung sind Sicherheitsschuhe sowie wetterentsprechende Kleidung erforderlich, da die Ausbildung teilweise im Freien (Ausnahme: Abseiltraining) durchgeführt wird. - Sicherheitsschuhe
Bitte tragen Sie während der Ausbildung Ihre Sicherheitsschuhe. - Mindestalter
Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 18 Jahre. - Ausnahme Mindestalter
Nach DGUV-Grundsatz-308-008 dürfen Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren an der Ausbildung teilnehmen und Geräte bedienen, wenn die Maßnahme den berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken dient und unter fachlicher Aufsicht erfolgt. - Alkohol/Drogen
Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol und Drogen nicht gestattet ist. Bei Verstoß wird der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen. - Arbeitsschutzanweisungen
Die Arbeitsschutzanweisungen der Ausbilder sind unbedingt zu befolgen. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen können einen Ausschluss oder Abbruch der Ausbildung für den Teilnehmer bedeuten. - Ausbildungszertifikat
Jeder Teilnehmer erhält zum Lehrgangsabschluss nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung eine Urkunde. Darüber hinaus bekommen die Teilnehmer/innen der Ausbildung zum Staplerfahrer - einen gültigen „Fahrausweis für Flurförderzeuge“.

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