Ausbildung zum Bediener von

Mitgänger-Flurförderzeugen
Staplerfahrerschulung bei Günsel Fördertechnik

Ausbildung zum Bediener von Mitgänger-Flurförderzeugen

Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben

Mitgänger-Flurförderzeuge sind deichselgeführte Geräte mit und ohne elektrischen Antrieb, die durch eine mitgehende Person gesteuert werden. Beim Umgang mit diesen Geräten sind Unfälle keine Seltenheit. Daher ist es wichtig, die Mitarbeiter über die Gefährdungen und das richtige Bedienen von Mitgänger Flurförderzeugen zu unterweisen.

Zielgruppe

Der Lehrgang wird für Personen empfohlen, die keinen Staplerschein besitzen oder im Umgang mit diesen Geräten noch nicht unterwiesen wurden.

Theoretischer Teil

  • Technischer Aufbau
  • Rechtliche Grundlagen
  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherheit
  • Allgemeiner Betrieb
  • Umgang mit der Last

Praktischer Teil

  • Einweisung am Gerät
  • Verschiedene Fahrtechnik- und Stapelübungen
  • Einsatzprüfung

Dauer: je nach Gerätetyp zwischen 2–8 Stunden
Teilnehmerzahl: nach Absprache
Schulungsort: Poststraße 25, 04158 Leipzig
Gruppenpreise und Schulungen vor Ort sind nach Absprache möglich.
Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an!

Allgemeine Informationen für die Teilnehmer


  • Anmeldung
    Die Teilnahme kann nur mit vorheriger Anmeldung erfolgen.
  • Sprache
    Alle Ausbildungen werden ausschließlich in deutscher Sprache gehalten. Kenntnisse im Lesen und Verstehen der deutschen Sprache sind Voraussetzungen.
  • Kleidung
    Für die praktische Ausbildung sind Sicherheitsschuhe sowie wetterentsprechende Kleidung erforderlich, da die Ausbildung teilweise im Freien (Ausnahme: Abseiltraining) durchgeführt wird.
  • Sicherheitsschuhe
    Bitte tragen Sie während der Ausbildung Ihre Sicherheitsschuhe.
  • Mindestalter
    Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 18 Jahre.
  • Ausnahme Mindestalter
    Nach DGUV-Grundsatz-308-008 dürfen Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren an der Ausbildung teilnehmen und Geräte bedienen, wenn die Maßnahme den berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken dient und unter fachlicher Aufsicht erfolgt.
  • Alkohol/Drogen
    Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol und Drogen nicht gestattet ist. Bei Verstoß wird der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen.
  • Arbeitsschutzanweisungen
    Die Arbeitsschutzanweisungen der Ausbilder sind unbedingt zu befolgen. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen können einen Ausschluss oder Abbruch der Ausbildung für den Teilnehmer bedeuten.
  • Ausbildungszertifikat
    Jeder Teilnehmer erhält zum Lehrgangsabschluss nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung eine Urkunde. Darüber hinaus bekommen die Teilnehmer/innen der Ausbildung zum Staplerfahrer - einen gültigen „Fahrausweis für Flurförderzeuge“.

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