Zusatzausbildung für
Flurförderzeugbediener
Zusatzausbildung für Flurförderzeugbediener
Ausbildung entsprechend gemäß DGUV Vorschrift 68 sowie DGUV Grundsatz 308-001
In der Zusatzausbildung werden die Teilnehmer auf spezielle Flurförderzeuge (z.B. Schubmaststapler.) ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt in der Theorie sowie in der Praxis bei Ihnen vor Ort oder bei uns im Hause. So wird eine effiziente, praxisnahe und rechtssichere Ausbildung gewährleistet.
In der Regel erfolgt die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) auf Frontgabelstaplern. Daher müssen Fahrer, sofern sie im Betrieb andere Flurförderzeuge fahren, an einer zusätzlichen Ausbildungsmaßnahme (Stufe 2) teilnehmen. Dies gilt z.B. bei Schubmaststapler, Containerstaplern, Regalflurförderzeugen, Quergabelstaplern und allen anderen speziellen Flurförderzeugen und Anbaugeräten.
Die Zusatzausbildung muss im Flurförderschein eingetragen sein.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Die Teilnehmer müssen im Besitz eines Bedienerausweises für Flurförderzeuge sein.
Theoretischer Teil
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion von speziellen Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten und Standsicherheit
- Umgang mit Last
- Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
- Einweisung und tägliche Einsatzprüfung
- Hinweise auf Gefahrenstellen
- Pflege und Wartung
Praktischer Teil
- Einweisung an den Geräten
- Verschiedene Fahrtechnik- und Stapelübungen
- Praktische Prüfung
Dauer: 8 Stunden
Teilnehmerzahl: nach Absprache
Schulungsort: Poststraße 25, 04158 Leipzig
Gruppenpreise und Schulungen vor Ort sind nach Absprache möglich.
Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an!
Allgemeine Informationen für die Teilnehmer
- Anmeldung
Die Teilnahme kann nur mit vorheriger Anmeldung erfolgen. - Sprache
Alle Ausbildungen werden ausschließlich in deutscher Sprache gehalten. Kenntnisse im Lesen und Verstehen der deutschen Sprache sind Voraussetzungen. - Kleidung
Für die praktische Ausbildung sind Sicherheitsschuhe sowie wetterentsprechende Kleidung erforderlich, da die Ausbildung teilweise im Freien (Ausnahme: Abseiltraining) durchgeführt wird. - Sicherheitsschuhe
Bitte tragen Sie während der Ausbildung Ihre Sicherheitsschuhe. - Mindestalter
Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 18 Jahre. - Ausnahme Mindestalter
Nach DGUV-Grundsatz-308-008 dürfen Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren an der Ausbildung teilnehmen und Geräte bedienen, wenn die Maßnahme den berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken dient und unter fachlicher Aufsicht erfolgt. - Alkohol/Drogen
Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol und Drogen nicht gestattet ist. Bei Verstoß wird der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen. - Arbeitsschutzanweisungen
Die Arbeitsschutzanweisungen der Ausbilder sind unbedingt zu befolgen. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen können einen Ausschluss oder Abbruch der Ausbildung für den Teilnehmer bedeuten. - Ausbildungszertifikat
Jeder Teilnehmer erhält zum Lehrgangsabschluss nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung eine Urkunde. Darüber hinaus bekommen die Teilnehmer/innen der Ausbildung zum Staplerfahrer - einen gültigen „Fahrausweis für Flurförderzeuge“.

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