Zusatzausbildung Schubmaststapler Stufe 2

Zusatzausbildung Stufe 2 für Schubmaststapler

Zusatzausbildung Schubmaststapler Stufe 2

07. September 2026 ⋅ 08:00 Uhr ⋅

In der Zusatzausbildung werden die Teilnehmer auf spezielle Flurförderzeuge (Schubmaststapler) ausgebildet. Die Zusatzqualifizierung ist in einen praktischen Teil und in einen theoretischen Teil zu gliedern, beide Teile sind mit einer Prüfung abzuschließen. So wird eine effiziente, praxisnahe und rechtssichere Ausbildung gewährleistet. In der Regel erfolgt die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) auf Frontgabelstaplern. Daher müssen Fahrer, sofern sie im Betrieb andere Flurförderzeuge fahren, an einer zusätzlichen Ausbildungsmaßnahme (Stufe 2) teilnehmen. Dies gilt z.B. bei Schubmaststapler, Regalflurförderzeugen, Seitenstaplern, Dreiseitenstaplern, Portalwagen, Portalhubwagen (Van Carrier), Quergabelstaplern und allen anderen speziellen Flurförderzeugen und Anbaugeräten. Die Zusatzausbildung muss im Flurförderschein eingetragen sein. Die Voraussetzungen für die Zusatzausbildung ist, dass der Teilnehmer den Bedienerausweises (Stufe 1) besitzt.