Dieser Browser ist veraltet. Bitte wechseln Sie zu einem anderen Browser, um unsere Website in vollem Umfang nutzen zu können.

Schulung

Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen
Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen bei Günsel Fördertechnik

Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen

Ausbildung nach DGUV 308-008


Beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen steht die Sicherheit an erster Stelle. Zur sicheren Bedienung von Arbeitsbühnen ist vorausgesetzt, dass die Anwender über die Standsicherheit und richtige Bedienung von Arbeitsbühnen geschult werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Mit der selbstständigen Bedienung von Hubarbeitsbühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.

Theoretischer Teil

  • Allgemeine/Rechtliche Grundlagen
  • Unfallverhütung
  • technischer Aufbau, physikalische Funktion sowie
    Besonderheiten der einzelnen Hubarbeitsbühnen
    (Teleskopbühne, Scherenbühne und Fahrzeugbühne)
  • Einsatz der Arbeitsbühnen
    Fahrverhalten und Fahrzeugcharakteristik
  • Aufstellung der Bühnen, Inbetriebnahme, Prüfungen
  • Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung
    (Sicherheitsgurt)
  • Theoretische Prüfung

Praktischer Teil

  • Einweisung auf die Hubarbeitsbühnen
  • Funktions- und Sicherheitsprüfungen
  • Fahren in Grundstellung sowie in Arbeitsposition
  • Heben + Senken + Drehen + Schwenken
  • Verhaltensregeln auf der Plattform
  • Praktische Prüfung

Dauer: 1 Tag

Teilnehmerzahl: max. 6 Personen

Schulungsort: Poststraße 25, 04158 Leipzig

Gruppenpreise und Schulungen vor Ort sind nach Absprache möglich.

Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an!

Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühnenbediener

Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1 §4


Nach §12 Arbeitsschutzgesetz, §12 Betriebssicherheitsverordnung und §4 DGUV Vorschrift 1 hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten jährlich hinsichtlich der Bedienung von Hebebühnen zu unterweisen. Gemäß DGUV Vorschrift 1 wird darüber hinaus ein schriftlicher Nachweis gefordert.

Ziel der Unterweisung

Die regelmäßig wiederkehrenden Unterweisungen haben das Ziel, das in den Bedienerschulungen erlernte Wissen aufzufrischen und wieder ins Bewusstsein zu rufen.

Inhalte der Unterweisung

  • Rechtliche Grundlagen
  • Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen
  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Regel 100-500
  • DGUV Grundsatz 308-008
  • Aktuelle Themen aus dem Unternehmen

Dauer: 2 Stunden

Teilnehmerzahl: nach Absprache

Schulungsort: Poststraße 25, 04158 Leipzig

Gruppenpreise und Schulungen vor Ort sind nach Absprache möglich.

Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an!

Allgemeine Informationen für die Teilnehmer

  • Anmeldung
    Die Teilnahme kann nur mit vorheriger Anmeldung erfolgen.

  • Sprache
    Alle Ausbildungen werden ausschließlich in deutscher Sprache gehalten. Kenntnisse im Lesen und Verstehen der deutschen Sprache sind Voraussetzungen.

  • Kleidung
    Für die praktische Ausbildung sind Sicherheitsschuhe sowie wetterentsprechende Kleidung erforderlich, da die Ausbildung teilweise im Freien (Ausnahme: Abseiltraining) durchgeführt wird.

  • Sicherheitsschuhe
    Bitte tragen Sie während der Ausbildung Ihre Sicherheitsschuhe.

  • Mindestalter
    Mit der selbstständigen Bedienung von Hubarbeitsbühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.

  • Ausnahme Mindestalter
    Nach DGUV-Grundsatz-308-008 dürfen Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren an der Ausbildung teilnehmen und Geräte bedienen, wenn die Maßnahme den berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken dient und unter fachlicher Aufsicht erfolgt.

  • Alkohol/Drogen
    Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol und Drogen nicht gestattet ist. Bei Verstoß wird der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen.

  • Arbeitsschutzanweisungen
    Die Arbeitsschutzanweisungen der Ausbilder sind unbedingt zu befolgen. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen können einen Ausschluss oder Abbruch der Ausbildung für den Teilnehmer bedeuten.

  • Schulungsunterlagen
    Jeder Teilnehmer erhält Schulungsunterlagen

  • Ausbildungszertifikat
    Jeder Teilnehmer erhält zum Lehrgangsabschluss nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung eine Urkunde. Darüber hinaus bekommen die Teilnehmer/innen der Ausbildung einen gültigen „Fahrausweis für Hubarbeitsbühnen“.

Ansprechpartner